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Spanish Kits Company | Sets für Krankenhäuser

Komfort für Ihre Patienten

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Das Konzept der stationären Krankenhausbehandlung hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Ein Patient, der in eine Klinik aufgenommen wird, wird immer persönlicher betreut und erhält Leistungen auf einem hohen Niveau, die seine Genesung positiv beeinflussen.

Bei Spanish Kits haben wir eine ganze Kollektion aus Sets entworfen, die den Komfort Ihrer Patienten erhöhen, wenn sie in die verschiedenen Fachkliniken aufgenommen werden: Stationäre Behandlung, Geburtshilfe, ambulante Chirurgie, Notfälle usw.

Um das Image Ihres Krankenhauses zu verbessern, haben wir unsere Sets so entworfen, dass sich das Logo Ihres Krankenhauses und seine Unternehmensfarben leicht aufbringen lassen.

Die Sets werden je nach den Bedürfnissen der Patienten zusammengestellt, sowohl wenn ihr Budget eingeschränkt ist, als auch dann, wenn sie sich für exklusivere Kollektionen entscheiden. Nur Materialien und Inhalt sind auszuwählen, denn bei den Möglichkeiten sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Wir sind ein spezialisierter Dienstleister im Klinikbereich: Wir unterstützen Sie bei der Bereitstellung verschiedener Arten von Sets und bei der Planung der besten Lieferdaten, um Ihre Patienten optimal versorgen zu können.

 

Neutrale Kosmetik

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Gemäß den Anforderungen der Anwender unserer Sets für Krankenhäuser haben wir eine Kosmetikserie in unser Sortiment aufgenommen, die für jeden Hauttyp verträglich ist.

Gefertigt aus Inhaltsstoffen, die die Haut mit Feuchtigkeit versorgen und die Regeneration fördern – wie z. B. Glyzerin oder Aloe Vera – bieten unsere Kosmetikprodukte hochwertige Pflegeeigenschaften und bestmöglichen Schutz.

Hergestellt in Spanien und bei der spanischen Arzneimittelbehörde Agencia Española de Medicamentos y Productos Sanitarios (AEMPS) registriert, erfüllen unsere Kosmetika die geltenden europäischen Rechtsvorschriften für die Herstellung und den Vertrieb von Medizinprodukte: die Verordnung (EG) 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 und den Königlichen Erlass 1599/1997 vom 17. Oktober.

 

Referenzen

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